EQUIWELL - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für veterinärmedizinische Behandlungen und veterinärmedizinische Pflege in der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse

Sämtliche mit der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse geschlossenen Verträge unterliegen den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB).

Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Pferdepraxis Christian J. Gabrielse:
Der prakt. Tierarzt Christian J. Gabrielse als Inhaber der Tierarztpraxis als ambulante tierärztliche Pferdepraxis.

Tierarzt:
In der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse angestellter Tierarzt/In.

Tierarztpraxisleiter:
Der für die tägliche Leitung einer Tierarztpraxis zuständige Tierarzt/In.

Kunde/In, Klient/In (Auftraggeber/In):
Der/Die das Tier vorstellende Tiereigentümer/In und / oder Tierbegleiter und /oder Tierbetreuer/In und /oder Tierhalter/In die Dienstleistungen und / oder Produkten der Tierarztpraxis in Anspruch nimmt, der Vertragspartner.

Patient:
Ein Tier, das in der ambulante Pferdepraxis Christian J. Gabrielse zur Untersuchung und / oder Behandlung vorgestellt wird.

Einverständniserklärung:
Umgangssprachlich wird mit Einwilligung oder der Genehmigung die vorherige und nachträgliche zivilrechtliche Zustimmung bezeichnet, gemäß §§ 183, 184 BGB. Zustimmung ist die Äußerung, dass man mit jemand anderem einer Meinung sei oder ihm zustimmt. Juristisch ist Zustimmung die Erklärung des Einverständnisses zu dem von einem anderen vorgenommenen Rechtsgeschäft.

Halter des Tieres:
die Person, die die tatsächiche Sachherrschaft über das Objekt inne hat.

A. Patientenbehandlung

1. Ein Behandlungvertrag kommt dadurch zustande, dass der/die Kunde/In, Klient/In
– den Patienten bei / in der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse vorstellt;
– das aktuelle Stammdatenblatt der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse ausfüllt.

2. Folgende Personen sind zur Annahme des Tieres befugt:
– in der Außenpraxis: der/die Tierarzt/In, der das Tier untersucht.

3. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.
Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der besagt, dass ein Tierhalter für Schaden, die sein Tier anrichtet, haftbar gemacht werden kann.

4. In Sonderfällen kann die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse die Annahme eines Patienten von einer in bar oder anderweitig vorzunehmenden Zahlung eines von der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse festgesetzten Betrages (beispielsweise in Form einer Anzahlung eines Teils der bei der Behandlung entstandenen Kosten) abhängig
machen.
Die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse kann die Annahme gegebenenfalls auch von der vollständigen Vorauszahlung der Kosten abhängig machen. Ferner kann die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse vom Kunden / Klienten vorab eine schriftliche Erklärung fordern, in der der/die Kunde/In, Klient/In die Untersuchungs- und Behandlungskosten
begleichen wird (Einverständniserklärung).
Die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse hat das Recht, zur Einverständniserklärung die Vorlage eines gültigen Ausweises(Führerschien, Personalausweis, Reisepass) zu fordern.

5. Der Vertrag verpflichtet die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse zur Durchführung einer vertinärmedizinischen Untersuchung/Behandlung unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten, insbesondere des Tieres. Die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse ist nicht verpflichtet, eine spezielle Behandlung durchzuführen,
beziehungsweise ein vorab festgelegtes Ergebnis zu erzielen.
Wünsche des Kunden / Klienten in Bezug auf die Behandlung werden insoweit berücksichtigt, als sie nach dem Urteil des behandelnden Tierarztes einem optimalern Behandlungsergebnis nicht im Wege stehen.

6. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hat die Behandlung vorzeitig abgebrochen zu werden. Bevor ein entsprechender Wunsch ausgeführt wird, weist der behandelnde Tierarzt den Kunden / Klienten auf die Folgen für den Patienten hin.

7. Wenn der Patient während der Behandlung der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse verstirbt, übernimmt die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse die Entsorgung des Kadavers nicht.

B. Zahlungsweise

1. Der Vertrag verpflichtet den Kunden / Klienten zur Zahlung der Kosten gemäß der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) sowie der Arzneimittelpreis-Verordnung und dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen. Die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse kann dem Kunden /
Klienten gegebenenfalls genehmigen, in einer gängigen Währung zu zahlen. Die damit zusammenhängenen Kosten trägt der Kunde.

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein, einsehbar auf der Internetseite (im folgenden nur noch homepage HP genannt) der Tierärztekammer Nordrhein www.tieraerztekammer-nordrhein.de
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einsehbar auf der HP der Tierärztekammer Nordrhein
www.tieraerztekammer-nordrhein.de

2. Auf Wunsch des Kunden / Klienten kann für ihn ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt werden.

3. Die Kosten sind nach Wahl der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse:
a) sofort nach Abschluss der Behandlung des Patienten oder
b) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

4. Wenn der Kunde / Klient mit dem Patienten nicht zum vereinbarten Termin ohne Absage mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin vor Ort ist und auch keine kurzfristige Möglichkeit hat den Termin Wahrzunehmen, so ist er/sie zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr sowie entstandener Auslagen verpflichtet. Die Absage eines
Termines hat 12 Stunden im Voraus durch ein Telefonat SMS- WhatsApp Nachricht oder einer E-Mail zu erfolgen.

5. Liegt nach dem Urteil der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse ein Ausnahmefall vor, so kann eine Ratenzahlung in Absprache mit der die Rechnung erstellenden Institution (Tierärztliche Verrechnungsstelle Nordrhein- Westfahlen r.V., Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster, www.tvs-muenster.de) vereinbart werden. Eine
Zustimmung zur Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber dem Klienten / Kunden ist der/die Kunde/In, Klient/In mit der Annahme der AGB in aktueller Form eingegangen.

6. Bei einer Ratenzahlung werden dem Kunden / Klienten zusätzlich anfallende Kosten in Rechnung gestellt, siehe hierzu die Bestimmungen der Tierärztlichen Verrechnungsstelle Münster. www.tvs-muenster.de

7. Der/Die Kunde/In, Klient/In ist zur Zahlung verpflichtet und haftet bei Zahlungsverzug. Entsprechendes gilt, wenn die Kosten von einer vom Kunden / Klienten abgeschlossenen Versicherung gedeckt werden.

8. Die Zahlung durch einen Versicherer oder einen Dritten hat schuldbefreiende Wirkung, sofern der Zahlungswert mit dem Betrag der Forderung gegenüber dem Kunden / Klienten übereinstimmt.

9. Wenn mehrere Rechnungen ausstehen, so dienen eingehende Zahlungen zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit!

10. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum eingegangen ist, so wird ein Mahn-ggfs. Inkassoverfahren eingeleitet, eine Zustimmung zur Entbindung von der Schweigepflicht des Klienten / Kunden ist der/die Kunde/In, Klient/In mit der Annahme der AGB in aktueller Form eingegangen.

11. In diesem Fall ist der Kunde zusätzlich zu dem geschuldeten Betrag und den Zinsen dafür in Hohe von monatlich 5% über aktuellem Basiszinssatz zur Zahlung aller anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung verpflichtet. Die außergeriehtlichen Kosten belaufen sich auf 15% des geschuldeten
Betrags, mindestens jedoch auf EURO 60,00.

C. Sonstige Bestimmungen

1. Sollte eine Behandlung / Pflege nicht den gewünschten Erfolg haben, so haftet die Pferdepraxis Christian J. Gabrielse nur dann, wenn dies auf grobfahrlässiges Verhalten oder ein Versäumnis ihrerseits zurückzuführen ist.

2. Die Personendaten des Klienten / Kunden werden zur Unterstützung der Patientenbehandlung und Patientenpflege gespeichert und werden nicht an Dritte weitergegeben. Mitarbeiter der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse sind zur Geheimhaltung der Kundendaten verpflichtet. Die Klienten / Kunden haben das Recht ihre Personendaten bei
der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse einzusehen und gegebenenfalls zu ändern.

3. Sämtliche mit der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse geschlossenen Verträge zu einer veterinarmedizinischen Behandlung / Pflege unterliegen deutschem Recht. Für sich daraus ergebene Streitfalle ist, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist, das Amtsgericht der Praxisniederlassung, bei Umzug das
Amtsgericht der alten Niederlassung zum Zeitpunkt der Rechnungsllegung zuständig.

3a. Die mit der Tierarztpraxis geschlossenen Verträge , welche zur Abrechnung über die Tierärztliche Verrechungsstelle Münster gelangen, haben für sich daraus ergebene Streitfälle, das Amtsgericht Münster als Zustandigkeit.

3b. Praxisvertretungen die mit der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse vereinbart werden unterliegen ebenso dem deutschen Recht.

3c. Dienstleistungen die mit der Pferdepraxis Christian J. Gabrielse eingegangen sind und sich nicht auf veterinarmedizinischen Behandlung / Pflege beziehen , unterliegen deutschem Recht. Für sich daraus ergebene Streitfalle ist, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist, das Amtsgericht der
Praxisniederlassung, bei Umzug das Amtsgericht der alten Niederlassung zum Zeitpunkt der
Rechnungslegung zuständig.

C1. Sonstige Bestimmungen Tierhalter

1.1. Ich versichere hiermit, dass ich als Halter des Tieres berechtigt bin, einen Vertrag über die Durchführung erforderlicher Behandlungen und Operationen zu schließen.
Ferner versichere ich, finanziell un der Lage zu sein, die durch die Bahndlung entstehenden Kosten tragen zu können und wollen.
Ich versichere, dass ich mich zum Zeitpunkt dieser Erklärung in keinerm gerichtlichen Schuldverfahren befinde. Ich versichere darüber hinaus, dass das Schuldnerverzeichnis des für mich zuständigen Amtsgerichts keinen Eintrag über meine Person enthält.

1.2 Ich bin nicht-Halter des Tieres, versichere aber, im ausdrücklichen Aufrag des Tierhalters zu handeln. Falls eine Bevollmächtigung nicht vorhanden ist oder der Tierhalter bestreitet, eine Vollmacht erteilt zu haben, versichere ich hiermit, für alle aus der Behandlung des Tieres in der Pferdpraxis Christian J. Gabrielse entstandenen Kosten aufzukommen.

1.3 Sollte es zur Ermittlung der Diagnose nach Guter Veterinärmedizinischer Praxis (GvP) erforderlich sein, ermächtige ich den Inhaber der Pferdepraxis Cristian J. Gabrielse sowei dessen Mitarbeiter, Leistungen Dritter, beispielsweise Labors oder spezielle Untersuchungsanstalten, in meinem Namen und auf meine Rechnung in Anspruch zu nehmen.